Mittwoch, 4. Juni 2014

Das FIFA Gesetz

Wenn man sich das Geschäftsgebaren der FIFA in den Austragungsländern während der Fußball-Weltmeisterschaften anschaut, dann kommt man schnell zu der Frage: auf welches Recht stützt sich dieses Vorgehen? Auf welcher Grundlage kann zum Beispiel durchgesetzt werden, dass innerhalb einer Bannmeile um die Stadien herum nur die Premiumsponsoren der FIFA auftreten dürfen? Warum darf Budweiser (natürlich ein Premium-Sponsor) während der WM Bier in den Stadien verkaufen, obwohl der Verkauf alkoholhaltiger Getränke in brasilianischen Fußballstadien eigentlich verboten ist? Warum können Marketing-Aktivitäten von Unternehmen, die keine Premium-Sponsoren sind strafrechtlich verfolgt werden? Und vor allem: warum werden all diese von der FIFA formulierten Ansprüche vor Ort von den Behörden umgesetzt?


In allem Fällen lautet die Antwort: auf Grundlage des "FIFA-Gesetzes". Mit diesem Gesetz, das am 5. Juni 2012 in Brasilien in Kraft getreten ist (portugiesische), hat sich die FIFA die Rahmenbedingungen der Weltmeisterschaft absichern lassen. Darin (kommentierte englische Fassung) ist weitreichender Schutz von FIFA-Trademarks verankert, die Exklusivität von Übertragungsrechten festgeschrieben, eine Ausnahme für den Verkauf von Bier in den Stadien definiert, die Bannmeilen im Umfeld der Veranstaltungsorte beschrieben und eine vereinfachte Visa-Ausstellung für FIFA-Angehörige und Ticketinhaber festgehalten. Damit sind die Vorstellungen de FIFA von einer total-kommerzialisierten Weltmeisterschaft nicht nur ein frommer Wunsch, sondern bis zum 31. Dezember diesem Jahres - solange gelten die meisten Sonderreglungen - geltendes brasilianisches Recht, das sowohl von der Polizei umgesetzt werden muss, als auch vor Gericht einklagbar ist. Und damit dieses Gesetz kein zahnloser Tiger bleibt, hat man es bei der Ausgestaltung der Paragraphen nicht versäumt hohe Strafmaße festzulegen. So kann Kraft dieses Gesetzes illegales Ambush-Marketing im Umfeld der Veranstaltung mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bestraft werden.

Interessant an diesem Gesetz ist, dass es offensichtlich an vielen Stellen in Konflikt mit anderen brasilianischen Gesetzen steht. Zum Beispiel sind Namen von Sportevents - zum Beispiel "FIFA Worldcup" - gemäß eines anderen Gesetzes nicht als Trademark registrierbar. Auf dieser Grundlage wäre aber mit der FIFA keine WM zu machen. Über allem schwebt natürlich der "Steuerbefreiungsparagraph", die ultimative Grundlage der 
Vergabe einer Weltmeisterschaft. Abgesehen von der grundsätzlichen Fragwürdigkeit dieser Steuerbefreiung wird z.B. vom Bundesstaatsanwalt Brasiliens die verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes in Frage gestellt, da individuelle Ausnahmen im Steuerrecht grundsätzlich gar nicht zulässig sind.

















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