Wenn man sich das
Geschäftsgebaren der FIFA in den Austragungsländern während der Fußball-Weltmeisterschaften
anschaut, dann kommt man schnell zu der Frage: auf welches Recht stützt sich
dieses Vorgehen? Auf welcher Grundlage kann zum Beispiel durchgesetzt werden,
dass innerhalb einer Bannmeile um die Stadien herum nur die Premiumsponsoren
der FIFA auftreten dürfen? Warum darf Budweiser (natürlich ein Premium-Sponsor)
während der WM Bier in den Stadien verkaufen, obwohl der Verkauf
alkoholhaltiger Getränke in brasilianischen Fußballstadien eigentlich verboten
ist? Warum können Marketing-Aktivitäten von Unternehmen, die keine
Premium-Sponsoren sind strafrechtlich verfolgt werden? Und vor allem: warum
werden all diese von der FIFA formulierten Ansprüche vor Ort von den Behörden
umgesetzt?
In allem Fällen lautet die
Antwort: auf Grundlage des "FIFA-Gesetzes". Mit diesem Gesetz, das am
5. Juni 2012 in Brasilien in Kraft getreten ist (portugiesische), hat sich die
FIFA die Rahmenbedingungen der Weltmeisterschaft absichern lassen. Darin (kommentierte
englische Fassung) ist weitreichender Schutz von FIFA-Trademarks verankert,
die Exklusivität von Übertragungsrechten festgeschrieben, eine Ausnahme für den
Verkauf von Bier in den Stadien definiert, die Bannmeilen im Umfeld der
Veranstaltungsorte beschrieben und eine vereinfachte Visa-Ausstellung für
FIFA-Angehörige und Ticketinhaber festgehalten. Damit sind die Vorstellungen de
FIFA von einer total-kommerzialisierten Weltmeisterschaft nicht nur ein frommer
Wunsch, sondern bis zum 31. Dezember diesem Jahres - solange gelten die meisten
Sonderreglungen - geltendes brasilianisches Recht, das sowohl von der Polizei umgesetzt
werden muss, als auch vor Gericht einklagbar ist. Und damit dieses Gesetz kein
zahnloser Tiger bleibt, hat man es bei der Ausgestaltung der Paragraphen nicht
versäumt hohe Strafmaße festzulegen. So kann Kraft dieses Gesetzes illegales
Ambush-Marketing im Umfeld der Veranstaltung mit Freiheitsstrafen von bis zu
einem Jahr bestraft werden.
Interessant an diesem
Gesetz ist, dass es offensichtlich an vielen Stellen in Konflikt mit anderen
brasilianischen Gesetzen steht. Zum Beispiel sind Namen von Sportevents - zum
Beispiel "FIFA Worldcup" - gemäß eines anderen Gesetzes nicht als
Trademark registrierbar. Auf dieser Grundlage wäre aber mit der FIFA keine WM
zu machen. Über allem schwebt natürlich der "Steuerbefreiungsparagraph", die ultimative Grundlage
der
Vergabe einer
Weltmeisterschaft. Abgesehen von der grundsätzlichen Fragwürdigkeit dieser
Steuerbefreiung wird z.B. vom Bundesstaatsanwalt Brasiliens die
verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes in Frage gestellt, da individuelle
Ausnahmen im Steuerrecht grundsätzlich gar nicht zulässig sind.
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